Wer Büroreinigung anbietet, steht vor einer anderen Kalkulation als bei der klassischen Haushaltsreinigung. Gewerbekunden vergleichen Angebote, verlangen Verträge mit Laufzeit und erwarten transparente Abrechnung. Dieser Artikel zeigt, welche Preise in Deutschland für Unterhaltsreinigung im Objektbereich realistisch sind und welche rechtlichen Punkte du vor dem ersten Angebot klären solltest.

Wie wird Büroreinigung abgerechnet?

In der gewerblichen Gebäudereinigung haben sich drei Abrechnungsmodelle etabliert:

  • Preis pro Quadratmeter (m²): Standard bei regelmäßiger Unterhaltsreinigung von Büroflächen, Praxen oder Verkaufsräumen.
  • Stundensatz: üblich bei kleineren Objekten, unregelmäßigen Einsätzen oder Zusatzarbeiten (z. B. Grundreinigung, Fensterreinigung).
  • Pauschale pro Monat: feste monatliche Rechnung auf Basis eines kalkulierten Leistungsverzeichnisses – beliebt, weil planbar für beide Seiten.

Für private Haushaltsreinigung gilt eine andere Logik – die Unterschiede zwischen Stunden- und Pauschalpreisen erklären wir ausführlich im Grundlagenartikel Was darf Haushaltsreinigung kosten? (Stunden- vs. Pauschalpreis).

Marktübliche Preise für Büroreinigung 2025

Die Preise schwanken je nach Region, Frequenz und Anspruch stark. Grobe Richtwerte für Deutschland:

LeistungPreis pro m²Preis pro Stunde
Unterhaltsreinigung, 1–2x/Woche0,80 € – 1,40 €18 € – 24 €
Unterhaltsreinigung, täglich1,20 € – 2,20 €20 € – 28 €
Sanitärreinigung/Zusatzleistung22 € – 30 €
Fensterreinigung (innen/außen)1,50 € – 4,00 € pro m² Glasfläche25 € – 35 €
Grund-/Tiefenreinigung (einmalig)2,50 € – 5,00 €25 € – 40 €

In Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die Preise oft 15–25 % über dem Bundesdurchschnitt. In ländlichen Regionen oder bei langfristigen Verträgen mit großer Fläche sind Rabatte von 10–20 % gegenüber den Einzelpreisen üblich.

Beispielrechnung: Büro mit 300 m²

Ein Büro mit 300 m², dreimal wöchentlich gereinigt, bei einem Satz von 1,10 €/m²: 300 × 1,10 € = 330 € pro Reinigungstermin, also bei 13 Terminen/Monat rund 4.290 € monatlich. Realistischer sind meist niedrigere m²-Preise bei höherer Frequenz, weil Laufwege und Grundaufwand pro Termin sinken – deshalb lohnt sich eine genaue Kalkulation statt Faustregeln.

Was den Preis zusätzlich beeinflusst

  • Reinigungszeitfenster: Frühmorgens, abends oder am Wochenende kostet meist einen Aufschlag von 10–20 %.
  • Zugänglichkeit und Sicherheit: Schlüsselübergabe, Alarmanlagen, Zutrittskontrolle – erhöht Haftungsrisiko und Aufwand.
  • Bodenbeläge: Teppich, Parkett oder Fliesen erfordern unterschiedliche Mittel und Zeit.
  • Vertragslaufzeit: Längere Bindung (12–24 Monate) erlaubt niedrigere Preise, da Planungssicherheit besteht.
  • Materialkosten: Wer Reinigungsmittel und Maschinen selbst stellt (statt beim Kunden vorhanden), kalkuliert Materialkosten separat oder schlägt 5–8 % auf.

Gewerbeanmeldung und Handwerkskammer

Für die gewerbliche Gebäudereinigung – dazu zählt auch Büroreinigung im professionellen Rahmen – ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt Pflicht. Wichtig ist zusätzlich die Einordnung nach der Handwerksordnung:

  • Das Gebäudereinigerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer ein vollständiges Leistungsspektrum (Unterhalts-, Grund-, Fassaden-, Fensterreinigung etc.) selbstständig anbieten will, benötigt grundsätzlich einen Meisterbrief oder eine Ausübungsberechtigung.
  • Eine Ausnahmebewilligung ist möglich über die sogenannte Altgesellenregelung: mindestens 6 Jahre Berufspraxis, davon 4 Jahre in leitender Position, berechtigen zur Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung.
  • Reine, einfache Unterhaltsreinigung ohne handwerkliche Zusatzleistungen wird in der Praxis von vielen Handwerkskammern als "unwesentlicher Nebenbetrieb" bzw. minderhandwerkliche Tätigkeit eingestuft und kann ohne Meisterpflicht angemeldet werden – die genaue Abgrenzung entscheidet die zuständige Handwerkskammer im Einzelfall.

Fazit: Vor dem ersten Gewerbeschein lohnt sich ein Anruf bei der örtlichen Handwerkskammer, um die eigene Tätigkeit korrekt einzuordnen. Eine falsche Einstufung kann später zu Bußgeldern oder Untersagung führen.

Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer?

Seit 2025 gilt die angehobene Grenze der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € erzielt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Für Einzelunternehmer mit wenigen Bürokunden zu Beginn ist das oft sinnvoll – Rechnungen werden einfacher, allerdings kann keine Vorsteuer aus Maschinen- oder Materialkäufen geltend gemacht werden.

Sobald mehrere Gewerbekunden regelmäßig beauftragen und Investitionen (Reinigungsmaschinen, Fahrzeuge) anstehen, wechseln viele zur Regelbesteuerung, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein – gerade B2B-Kunden erwarten ohnehin Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Rechtsform: Einzelunternehmen, GmbH oder UG?

Für den Einstieg reicht meist ein Einzelunternehmen oder eine GbR bei mehreren Gründern. Sobald größere Objekte, Schlüsselgewalt über fremde Räume oder höhere Haftungsrisiken ins Spiel kommen, ziehen viele Gebäudereiniger eine Kapitalgesellschaft in Betracht:

  • UG (haftungsbeschränkt): Gründung schon ab 1 € Stammkapital möglich, beschränkte Haftung, geeignet für den Start mit begrenztem Budget.
  • GmbH: 25.000 € Stammkapital, höhere Seriosität bei Ausschreibungen und größeren Gewerbekunden, klar getrennte Haftung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

Gerade bei Verträgen mit Facility-Management-Firmen oder größeren Bürokomplexen verlangen Auftraggeber häufig eine Haftpflichtversicherung und bevorzugen Kapitalgesellschaften als Vertragspartner.

Angebote sauber kalkulieren

Ein belastbares Angebot für Büroreinigung sollte immer enthalten: Fläche in m², Frequenz, Leistungsumfang (was ist inklusive, was nicht), Zeitfenster, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Wer das nicht schriftlich fixiert, gerät bei Nachverhandlungen schnell ins Hintertreffen. Eine klare Struktur bei Terminplanung, Angeboten und Rechnungen spart am Ende mehr Zeit als jeder einzelne Kalkulationstrick.

Fazit

Büroreinigung lässt sich in Deutschland gut kalkulieren, wenn m²-Preise, Frequenz und Zusatzleistungen sauber getrennt werden. Rechtlich lohnt sich vorab die Klärung von Handwerksrolle, Meisterpflicht-Ausnahmen und der passenden Rechtsform – das schützt vor teuren Überraschungen im ersten Geschäftsjahr.

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