Eine professionelle Preisliste ist mehr als eine Excel-Tabelle mit Zahlen. Sie ist Ihr Verkaufsargument, Ihr Angebot in Sekundenschnelle und oft der erste Eindruck, den ein potenzieller Kunde von Ihrer Reinigungsfirma bekommt. Wer keine klare Preisliste vorlegt, wirkt schnell unsicher oder unprofessionell – und verliert Aufträge an Wettbewerber, die schneller antworten.
In diesem Artikel finden Sie eine fertige Vorlage für eine Preisliste, Beispielpreise für den deutschen Markt sowie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die Sie als Gebäudereiniger oder Anbieter von Unterhaltsreinigung beachten sollten.
Warum eine schriftliche Preisliste unverzichtbar ist
Viele kleine Reinigungsfirmen kalkulieren jeden Auftrag individuell am Telefon – das kostet Zeit, wirkt unstrukturiert und führt zu inkonsistenten Preisen zwischen Kunden. Eine fixe, aber flexible Preisliste bringt drei Vorteile:
- Schnellere Angebote: Sie können Anfragen innerhalb von Minuten beantworten statt Tage zu brauchen.
- Weniger Preisdiskussionen: Eine schriftliche Grundlage wirkt seriöser als ein mündlich genannter Betrag.
- Bessere Kalkulierbarkeit: Sie behalten den Überblick über Ihre Marge, statt Aufträge unter Wert anzunehmen.
Wie Sie Ihre Preise grundsätzlich kalkulieren – Stundensatz vs. Pauschalpreis, Lohnkosten, Overhead – erklären wir ausführlich im Grundlagenartikel Was Sie für eine Hausreinigung berechnen sollten (Stundensatz vs. Pauschale). Die folgende Vorlage baut auf diesen Prinzipien auf.
Preisliste: Muster-Vorlage für Reinigungsfirmen
Die meisten deutschen Kunden erwarten entweder einen Preis pro Quadratmeter, einen Stundensatz oder eine Pauschale je Objekttyp. Am besten kombinieren Sie alle drei Modelle in Ihrer Liste, damit Kunden vergleichen können.
1. Unterhaltsreinigung (Privathaushalte)
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| Grundreinigung Wohnung (bis 60 m²) | 90–140 € | pauschal |
| Regelmäßige Unterhaltsreinigung | 22–32 € | pro Stunde |
| Fensterreinigung | 3–6 € | pro m² Glasfläche |
| Treppenhausreinigung | 15–25 € | pro Etage |
| Umzugsreinigung / Endreinigung | 4–8 € | pro m² |
2. Gebäudereinigung (Gewerbe)
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| Büroreinigung, 1–2x/Woche | 1,80–3,50 € | pro m²/Monat |
| Praxis-/Kanzleireinigung | 2,50–4,50 € | pro m²/Monat |
| Treppenhausreinigung (WEG) | 25–45 € | pro Einsatz |
| Grundreinigung Gewerbefläche | 3–6 € | pro m² |
3. Zusatzleistungen
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| Backofenreinigung | 25–40 € | pauschal |
| Kühlschrankreinigung | 20–30 € | pauschal |
| Polsterreinigung | 15–25 € | pro Sitzplatz |
| Teppichreinigung | 4–8 € | pro m² |
Hinweis: Die Preise sind grobe Marktorientierung für Deutschland (Stand 2025) und variieren je nach Region – in München und Frankfurt liegen sie oft 20–30 % höher als in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands.
Was in jede Preisliste gehört
- Mehrwertsteuer-Hinweis: Geben Sie klar an, ob Preise brutto oder netto sind. Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus – das muss explizit vermerkt sein ("Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet").
- Mindestauftragswert: Viele Firmen setzen eine Mindestbuchung von 2–3 Stunden an, um kleine Aufträge wirtschaftlich zu machen.
- An- und Abfahrtskosten: Entweder pauschal einrechnen oder separat ausweisen (z. B. 0,30 €/km ab einem bestimmten Radius).
- Gültigkeitsdauer: Preislisten sollten mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, insbesondere bei steigenden Lohnkosten oder Mindestlohnanpassungen.
- Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel, akzeptierte Zahlungsarten (Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kartenzahlung).
Rechtliche Grundlagen: Was Sie vor der Preisgestaltung klären müssen
Bevor Sie Preise veröffentlichen, sollten die formalen Voraussetzungen Ihres Betriebs stehen:
- Gewerbeanmeldung: Die Unterhaltsreinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk bzw. Gewerbe – eine einfache Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt reicht aus, keine Meisterpflicht.
- Handwerkskammer vs. IHK: Reinigungsbetriebe melden sich in der Regel bei der Handwerkskammer als zulassungsfreies Gewerbe (Anlage B) an, nicht bei der IHK. Prüfen Sie das bei Ihrer örtlichen HWK.
- Kleinunternehmerregelung: Bis 22.000 € Vorjahresumsatz (bzw. 25.000 € voraussichtlich im laufenden Jahr, Stand 2024/2025) können Sie auf die Umsatzsteuerausweisung verzichten – das macht Ihre Preise für Privatkunden attraktiver, da keine 19 % USt. aufgeschlagen werden.
- GmbH oder UG: Ab einem gewissen Umsatzvolumen oder bei mehreren Mitarbeitern lohnt sich oft der Wechsel zur UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH – dies beeinflusst auch, wie Sie in Angeboten und Rechnungen auftreten müssen (Handelsregisternummer, Geschäftsführer-Angabe).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Weisen Sie Privatkunden darauf hin, dass sie 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 € pro Jahr) über die Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können – das ist ein starkes Verkaufsargument, das Sie direkt in die Preisliste integrieren können.
Stundensatz oder Pauschale – was gehört in die Liste?
Für Privatkunden mit wiederkehrender Unterhaltsreinigung bevorzugen die meisten Anbieter Stundensätze, weil der Aufwand pro Haushalt stark variiert. Für einmalige Leistungen wie Umzugs- oder Grundreinigung sind Pauschalen pro Quadratmeter üblicher, weil Kunden einen klaren Gesamtpreis erwarten. Eine gute Preisliste bietet beide Optionen an und macht transparent, wann welches Modell greift. Die detaillierte Herleitung von Stundensätzen und Pauschalpreisen, inklusive Lohnnebenkosten und Gewinnmarge, finden Sie im Artikel Was Sie für eine Hausreinigung berechnen sollten.
Preisliste digital pflegen statt Excel-Chaos
Sobald Sie mehrere Kunden, unterschiedliche Leistungspakete und saisonale Preisanpassungen verwalten, wird eine statische Excel-Liste schnell unübersichtlich. Digitale Lösungen erlauben es, Preise pro Leistung zu hinterlegen, automatisch Angebote zu generieren und Änderungen zentral zu pflegen, sodass alle Teammitglieder und Kunden stets die aktuelle Version sehen.
Fazit
Eine durchdachte Preisliste spart Zeit, wirkt professionell und verhindert, dass Sie Aufträge unter Ihrem Kostendeckungspunkt annehmen. Nutzen Sie die obige Vorlage als Startpunkt, passen Sie die Beträge an Ihre Region und Kostenstruktur an, und aktualisieren Sie die Liste regelmäßig – insbesondere nach Mindestlohnanpassungen oder Materialpreissteigerungen.
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