Ein schlecht formuliertes Angebot kostet Sie Aufträge – ein gutes schafft Vertrauen, bevor der Kunde Sie überhaupt kennengelernt hat. Gerade in der Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung entscheidet oft nicht der günstigste Preis, sondern das klarste, verständlichste Angebot. In diesem Artikel gehen wir Schritt für Schritt durch, wie Sie ein professionelles Reinigungsangebot erstellen, das rechtlich sauber ist und Ihre Kalkulation transparent macht.
Angebot, Kostenvoranschlag oder Rechnung – was ist der Unterschied?
In Deutschland werden diese Begriffe oft durcheinandergeworfen, haben aber unterschiedliche rechtliche Bedeutung:
- Angebot: Verbindliches Preisversprechen für eine definierte Leistung. Der Kunde kann es annehmen, dann entsteht ein Vertrag.
- Kostenvoranschlag: Unverbindliche Schätzung, die laut § 650 BGB nur bei wesentlicher Überschreitung angepasst werden darf – Sie müssen den Kunden informieren, bevor Mehrkosten entstehen.
- Rechnung: Zahlungsaufforderung nach erbrachter Leistung, mit gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Für die meisten Reinigungsfirmen empfiehlt sich ein verbindliches Angebot mit klar definiertem Leistungsumfang – das vermeidet spätere Diskussionen.
Schritt 1: Vor-Ort-Termin oder Fragebogen nutzen
Bevor Sie einen Preis nennen, brauchen Sie belastbare Informationen. Bei privaten Kunden reicht oft ein kurzer Anruf oder ein Online-Formular, bei Gewerbekunden (Büros, Praxen, Treppenhäusern) lohnt sich ein Vor-Ort-Termin. Wichtige Angaben:
- Fläche in m² und Anzahl der Räume
- Bodenbeläge (Parkett, Fliesen, Teppich) – beeinflussen Zeitaufwand und Materialkosten
- Verschmutzungsgrad und letzter Reinigungszeitpunkt
- Frequenz: einmalig, wöchentlich, monatlich
- Zugang: Schlüsselübergabe, Parkmöglichkeiten, Zeitfenster
- Besondere Wünsche: Fensterreinigung, Desinfektion, Grundreinigung
Schritt 2: Kalkulationsgrundlage festlegen – Stunde oder Pauschale?
Ob Sie nach Stundensatz oder Pauschalpreis anbieten, hängt vom Auftragstyp ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Beispielrechnungen finden Sie im Grundlagenartikel Wie viel für Hausreinigung berechnen (Stunde vs. Pauschale). Als Faustregel:
- Stundensatz: sinnvoll bei unregelmäßigen Aufträgen, Erstreinigungen oder wenn der Zustand der Räume schwer einzuschätzen ist. Üblich sind 25–40 € pro Stunde netto, je nach Region und Qualifikation.
- Pauschale: sinnvoll bei wiederkehrenden Leistungen mit bekanntem Aufwand, z. B. wöchentliche Büroreinigung. Gibt dem Kunden Planungssicherheit und Ihnen einen Anreiz zu effizienter Arbeit.
Schritt 3: Kosten realistisch kalkulieren
Ein Angebot ist nur so gut wie die Kalkulation dahinter. Folgende Posten sollten Sie einrechnen:
| Kostenposition | Beispiel |
|---|---|
| Personalkosten (inkl. Lohnnebenkosten) | ca. 18–22 €/Std. brutto pro Reinigungskraft |
| Reinigungsmittel & Verbrauchsmaterial | 1,50–3 € pro Einsatz |
| Fahrtkosten | 0,30 €/km oder pauschal je Objekt |
| Geräte & Ausstattung (Abschreibung) | ca. 5–10 % des Umsatzes |
| Versicherung (Betriebshaftpflicht) | ca. 15–40 €/Monat je nach Deckung |
| Verwaltung & Marge | 15–25 % Aufschlag auf Selbstkosten |
Erst wenn diese Posten realistisch eingerechnet sind, wissen Sie, ob ein Preis kostendeckend ist oder nur nach guter Auslastung aussieht.
Schritt 4: Angebot strukturieren
Ein professionelles Angebot enthält folgende Elemente:
- Kopfdaten: Firmenname, Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Datum, Angebotsnummer
- Leistungsbeschreibung: genau definierte Tätigkeiten (z. B. "Unterhaltsreinigung Büro, 180 m², wöchentlich, inkl. Sanitärbereich")
- Preis: Netto- und Bruttobetrag, bei Kleinunternehmerregelung entsprechender Hinweis
- Gültigkeitsdauer: üblich sind 14–30 Tage
- Zahlungsbedingungen: z. B. 14 Tage netto, monatliche Abrechnung
- Kündigungsfristen bei Daueraufträgen
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung im Angebot
Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen, hängt von Ihrem steuerlichen Status ab:
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und der laufende Umsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Im Angebot steht dann: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Regelbesteuerung: Als GmbH, UG oder umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen weisen Sie 19 % USt separat aus.
Wichtig: Diese Angabe muss zum tatsächlichen Status passen – ein falsch ausgewiesenes Angebot kann bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
Gewerberechtliche Grundlage nicht vergessen
Bevor Sie überhaupt Angebote verschicken, muss das Gewerbe angemeldet sein. Die Unterhaltsreinigung fällt unter die zulassungsfreien Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe – eine Meisterpflicht besteht hier in der Regel nicht, anders als etwa bei der Gebäudereinigung mit bestimmten Zusatzleistungen (z. B. Fassadenreinigung mit Sonderausrüstung), wo eine Anmeldung bei der Handwerkskammer sinnvoll oder erforderlich sein kann. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Handwerkskammer, um spätere Bußgelder zu vermeiden.
Beispielrechnung: Angebot für eine Büroreinigung
| Position | Menge | Preis |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung Büro, 200 m² | 2x wöchentlich | 640 € / Monat |
| Fensterreinigung innen/außen | 1x pro Quartal | 180 € je Termin |
| Verbrauchsmaterial (Seife, Papier) | pauschal | 25 € / Monat |
| Zwischensumme netto | 665 € | |
| zzgl. 19 % USt | 126,35 € | |
| Gesamt brutto | 791,35 € |
Angebote schneller und fehlerfrei erstellen
Viele kleine Reinigungsfirmen verlieren Zeit, weil jedes Angebot manuell in Word oder Excel neu zusammengebaut wird. Das erhöht das Risiko von Tippfehlern bei Preisen oder vergessenen Positionen – und wirkt beim Kunden weniger professionell. Digitale Vorlagen mit hinterlegten Leistungspaketen und automatischer Steuerberechnung sparen hier deutlich Zeit, besonders wenn Sie regelmäßig ähnliche Aufträge kalkulieren.
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