Die Grundreinigung – im Gewerbe oft auch als Intensivreinigung oder Tiefenreinigung bezeichnet – gehört zu den lukrativsten, aber auch am schwierigsten zu kalkulierenden Leistungen im Reinigungsgewerbe. Anders als die klassische Unterhaltsreinigung, die regelmäßig und mit festen Abläufen stattfindet, ist jede Grundreinigung anders: unterschiedlicher Verschmutzungsgrad, unterschiedliche Materialien, unterschiedlicher Zeitaufwand. Wer hier falsch kalkuliert, arbeitet schnell unter Selbstkostenpreis.
Grundreinigung vs. Unterhaltsreinigung – der Unterschied zählt beim Preis
Für die Preisgestaltung ist die Abgrenzung entscheidend. Die Unterhaltsreinigung umfasst wiederkehrende Standardarbeiten wie Staubwischen, Böden saugen und wischen, Sanitärreinigung. Die Grundreinigung geht deutlich weiter: Fenster inklusive Rahmen, Fugen, Sockelleisten, Verkalkungen, Fettablagerungen in der Küche, hinter Geräten, in Ritzen und schwer zugänglichen Bereichen. Sie wird meist einmalig gebucht – bei Neubezug, nach Renovierung, vor einer Wohnungsübergabe oder als jährliche Intensivreinigung für Büros und Gewerbeflächen.
Weil der Aufwand pro Quadratmeter deutlich höher ist als bei der Unterhaltsreinigung, liegen auch die Preise entsprechend über den üblichen Stundensätzen. Einen allgemeinen Überblick über die Preislogik von Reinigungsleistungen – Stundenpreis versus Pauschale – finden Sie im Grundlagenartikel Wie viel für die Hausreinigung berechnen (Stunden- vs. Pauschalpreis).
Was kostet eine Grundreinigung in Deutschland?
Die Preise variieren stark nach Region, Objektzustand und Anbieter. Als grobe Orientierung für 2024:
| Objekt / Leistung | Preis pro m² | Typischer Stundensatz |
|---|---|---|
| Grundreinigung Wohnung (normal verschmutzt) | 3–5 €/m² | 25–35 €/Std. |
| Grundreinigung Wohnung (stark verschmutzt) | 5–8 €/m² | 30–40 €/Std. |
| Fensterreinigung (inkl. Rahmen) | 2–4 € pro m² Glasfläche | – |
| Grundreinigung Büro/Gewerbe | 2,50–4,50 €/m² | 28–38 €/Std. |
| Endreinigung nach Auszug (mit Übergabegarantie) | Pauschal 150–400 € je nach Größe | – |
In Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die Preise häufig 15–25 % über dem Bundesdurchschnitt, in ländlichen Regionen entsprechend darunter.
Was den Preis wirklich beeinflusst
- Verschmutzungsgrad: Nikotinablagerungen, Fett oder Schimmel erhöhen den Zeitaufwand erheblich.
- Zugänglichkeit: Hohe Decken, viele Ecken, verwinkelte Grundrisse verlangsamen die Arbeit.
- Materialien: Naturstein, empfindliche Böden oder Tapeten erfordern spezielle Mittel und mehr Sorgfalt.
- Möblierungsgrad: Eine leere Wohnung lässt sich schneller reinigen als eine voll eingerichtete.
- Anfahrt und Teamgröße: Größere Objekte werden oft im Zweier- oder Dreier-Team kalkuliert, was Koordination erfordert.
Pauschalpreis oder Stundenlohn – was passt zur Grundreinigung?
Bei der Grundreinigung empfiehlt sich in der Regel ein Pauschalpreis nach Besichtigung, nicht die reine Abrechnung nach Stunden. Kunden möchten vorab wissen, was sie zahlen – gerade bei größeren Summen ab 150–200 €. Praktikabel ist folgendes Vorgehen:
- Kurze Besichtigung vor Ort oder per Fotos/Video
- Kalkulation nach Fläche, Verschmutzungsgrad und geschätzter Stundenzahl
- Festpreisangebot mit klar definiertem Leistungsumfang (z. B. „inkl. Fenster innen, exkl. Vorhänge“)
- Zusatzleistungen (Backofen, Kühlschrank, Kalkentfernung) separat ausweisen
So vermeiden Sie Diskussionen über Nachforderungen und schaffen Vertrauen. Mehr zur grundsätzlichen Entscheidung zwischen Stunden- und Pauschalpreis lesen Sie im verlinkten Grundlagenartikel oben.
Rechtliche Grundlagen für Anbieter in Deutschland
Wer Grundreinigungen gewerblich anbietet, muss einige formale Punkte beachten:
Gewerbeanmeldung
Die Reinigung von Wohnungen und Gebäuden ist ein Gewerbe und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden – unabhängig davon, ob Sie allein oder mit Angestellten arbeiten.
Kleinunternehmerregelung
Liegt Ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 € (bzw. im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €), können Sie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Das ist besonders am Anfang attraktiv, sollte aber bei wachsendem Kundenstamm regelmäßig neu bewertet werden.
GmbH oder UG statt Einzelunternehmen
Wer mehrere Mitarbeitende beschäftigt oder größere Gewerbeaufträge übernimmt, sollte über eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nachdenken, um das private Haftungsrisiko zu begrenzen – etwa bei Schäden durch aggressive Reinigungsmittel oder Wasserschäden während einer Grundreinigung.
Handwerkskammer und Meisterpflicht
Die Gebäudereinigung ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) – für bestimmte Tätigkeiten wie die klassische Unterhalts- und Grundreinigung von Gebäuden gilt grundsätzlich Meisterpflicht bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer. Einfache Tätigkeiten wie reine Fenster- oder Haushaltsreinigung ohne Gebäudereinigungscharakter können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief als zulassungsfreies Gewerbe angemeldet werden. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Abklärung bei der örtlichen Handwerkskammer, da die Abgrenzung je nach Leistungsumfang unterschiedlich ausgelegt wird.
Beispielkalkulation: Grundreinigung einer 80 m²-Wohnung
| Position | Aufwand | Kosten |
|---|---|---|
| Grundreinigung Wohnräume | 4 Std. à 30 € | 120 € |
| Küche inkl. Backofen/Kühlschrank | 1,5 Std. | 45 € |
| Bad inkl. Fugen/Verkalkung | 1 Std. | 30 € |
| Fenster innen (6 Stück) | 1 Std. | 30 € |
| Materialien/Reinigungsmittel | Pauschal | 15 € |
| Gesamt | – | ca. 240 € |
Praktische Tipps für die Preisfindung
- Definieren Sie den Leistungsumfang schriftlich – das vermeidet Streit über „was gehört noch dazu“.
- Kalkulieren Sie einen Zeitpuffer von 10–15 % für Unvorhergesehenes ein.
- Bieten Sie transparente Zusatzpakete an statt versteckter Aufpreise.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Preise gegen Material- und Lohnkosten – gerade Reinigungsmittel und Mindestlohn haben sich zuletzt spürbar verteuert.
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