Viele Inhaberinnen und Inhaber von Reinigungsfirmen kennen ihren Umsatz genau – aber nicht, welcher Auftrag am Ende wirklich Gewinn bringt. Ein voller Terminkalender bedeutet nicht automatisch schwarze Zahlen. Wer Preise nach Bauchgefühl oder nach dem, was der Wettbewerb angeblich verlangt, festlegt, arbeitet oft für Kunden, die ihn am Ende Geld kosten. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Stundensätze sauber kalkulieren, Aufträge nachkalkulieren und so erkennen, welche Kunden und Leistungen sich wirklich lohnen.
Warum "Marktpreis" allein keine Kalkulation ist
Ein Quadratmeterpreis von 1,20 € für Unterhaltsreinigung mag branchenüblich klingen. Aber ob dieser Preis für Ihren Betrieb profitabel ist, hängt von Ihren tatsächlichen Kosten ab: Lohnkosten inklusive Sozialabgaben, Fahrzeiten, Material, Maschinenverschleiß, Versicherungen, Verwaltungsaufwand und Ihr eigener Unternehmerlohn. Zwei Betriebe mit demselben Angebotspreis können völlig unterschiedliche Margen haben – je nachdem, wie effizient sie kalkulieren.
Die Kostenbasis: Was in Ihren Stundensatz gehört
Bevor Sie einen Preis nennen, brauchen Sie einen realistischen internen Stundensatz. Dazu zählen mindestens:
- Lohnkosten: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 20–21 % zusätzlich zum Bruttolohn), oft orientiert an den Lohngruppen des Rahmentarifvertrags für die Gebäudereinigung.
- Lohnnebenkosten: Urlaubsanspruch, Krankheitstage, Berufsgenossenschaft, ggf. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Fahrzeiten und Fahrtkosten: Zeit zwischen Objekten, Kraftstoff, Fahrzeugabschreibung, Parkgebühren.
- Material und Maschinen: Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterial, Abschreibung von Geräten wie Einscheibenmaschinen oder Sauger.
- Verwaltungskosten: Buchhaltung, Steuerberatung, Software, Versicherungen, Miete für Lager oder Büro.
- Unternehmergewinn: Die Marge, die tatsächlich übrig bleiben soll – kein Restposten, sondern ein fest eingeplanter Bestandteil.
Rechenbeispiel: Vom Kostensatz zum Verkaufspreis
Ein vereinfachtes Beispiel für einen Mitarbeiter in der Unterhaltsreinigung zeigt, wie sich ein verkaufsfähiger Stundensatz zusammensetzt:
| Kostenposition | Betrag pro Stunde |
|---|---|
| Bruttolohn (Lohngruppe 1) | 14,00 € |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (ca. 20 %) | 2,80 € |
| Urlaubs-/Krankheitsrücklage (ca. 12 %) | 1,68 € |
| Material und Maschinen | 1,20 € |
| Fahrzeit-Umlage | 1,50 € |
| Verwaltungs- und Gemeinkosten | 2,00 € |
| Selbstkosten pro Stunde | 23,18 € |
| Gewinnmarge (ca. 15 %) | 3,48 € |
| Verkaufspreis pro Stunde (netto) | 26,66 € |
Erst wenn Sie diese Zahlen für Ihren eigenen Betrieb kennen, wissen Sie, ob ein Angebot von 22 € pro Stunde ein guter Deal oder ein Verlustgeschäft ist.
Job Costing: Jeden Auftrag einzeln betrachten
Job Costing bedeutet, Kosten und Ertrag nicht nur für den ganzen Betrieb, sondern für jeden einzelnen Auftrag zu erfassen. Das lohnt sich besonders bei größeren Objekten oder Verträgen mit Gewerbekunden.
So funktioniert eine einfache Nachkalkulation
- Geplante Zeit und tatsächlich aufgewendete Zeit pro Objekt vergleichen.
- Materialverbrauch dem jeweiligen Auftrag zuordnen, nicht pauschal verteilen.
- Fahrzeiten zum und vom Objekt separat erfassen, besonders bei weit entfernten Kunden.
- Nach 3–4 Wochen prüfen: Liegt der tatsächliche Aufwand über der Kalkulation?
Zeigt die Nachkalkulation regelmäßig Abweichungen, ist entweder die Angebotszeit zu knapp kalkuliert oder es gibt organisatorische Probleme, etwa unklare Leistungsverzeichnisse oder häufige Sonderwünsche des Kunden, die nicht abgerechnet werden.
Typische Fehler bei der Preiskalkulation
- Fahrzeiten ignorieren: Gerade bei mehreren kleinen Objekten am Tag frisst die Anfahrt oft 20–30 % der bezahlten Zeit.
- Rabatte ohne Kalkulation: "10 % Nachlass für Neukunden" klingt harmlos, kann aber die gesamte Marge auffressen, wenn diese ohnehin knapp ist.
- Keine Rücklage für Ausfallzeiten: Urlaub, Krankheit und Fortbildung müssen in den Stundensatz einkalkuliert werden, sonst zahlen Sie diese Zeiten aus der Marge.
- Gemeinkosten unterschätzen: Software, Versicherung, Steuerberatung und Verwaltungszeit verschwinden oft in der Kalkulation, obwohl sie real anfallen.
- Einheitspreis für alle Objekte: Ein Büro im Erdgeschoss mit guter Parkmöglichkeit ist günstiger zu reinigen als ein Objekt im vierten Stock ohne Aufzug – das sollte sich im Preis widerspiegeln.
Rechtsform und Steuerlast beeinflussen Ihre Kalkulation
Auch Ihre unternehmerische Struktur wirkt sich auf die Kosten aus, die in den Stundensatz eingerechnet werden müssen:
- Gewerbeanmeldung: Als Einzelunternehmer melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an und werden bei der Handwerkskammer bzw. IHK erfasst. Für Gebäudereinigung besteht in der Regel keine Meisterpflicht, anders als etwa bei handwerklichen Kernleistungen – prüfen Sie dies dennoch bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer, da es je nach Leistungsspektrum Nuancen gibt.
- Kleinunternehmerregelung: Bis 25.000 € Vorjahresumsatz (und voraussichtlich max. 100.000 € im laufenden Jahr) können Sie auf Umsatzsteuer verzichten. Das vereinfacht die Rechnungsstellung, bedeutet aber auch, dass Sie keine Vorsteuer aus Materialkäufen oder Maschinenkäufen abziehen können – das sollte in Ihre Kostenkalkulation einfließen.
- GmbH oder UG: Ab einer gewissen Betriebsgröße oder bei größerem Haftungsrisiko lohnt sich oft der Schritt zur Kapitalgesellschaft. Damit steigen die laufenden Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss – auch diese Gemeinkosten müssen in Ihren Stundensatz eingepreist werden.
Einen umfassenderen Überblick über Buchhaltung, Rücklagen und Finanzplanung für Dienstleistungsbetriebe finden Sie im Grundlagenartikel Finanzgrundlagen für Dienstleistungsunternehmen.
Preise regelmäßig überprüfen
Kalkulation ist kein einmaliger Vorgang. Löhne steigen durch Tarifanpassungen, Kraftstoffpreise schwanken, Mieten für Lagerflächen erhöhen sich. Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob Ihre Preise noch zu Ihren Kosten passen – und kommunizieren Sie Preiserhöhungen bei Bestandskunden frühzeitig und schriftlich, idealerweise mit einer Vorlaufzeit von vier bis sechs Wochen.
Kalkulation braucht saubere Daten
Nachkalkulation und Margenkontrolle funktionieren nur, wenn Sie wissen, wie viel Zeit tatsächlich pro Objekt aufgewendet wird, welche Rechnungen offen sind und wo Nachlässe gewährt wurden. Ohne verlässliche Aufzeichnungen bleibt jede Kalkulation eine Schätzung.
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