Wer ein Reinigungsunternehmen führt, verbringt oft mehr Zeit mit Lohnzetteln als mit dem Wischmopp. Zwischen Minijob, Mindestlohn-Tarifvertrag und Sozialversicherung verlieren viele Inhaberinnen und Inhaber von Reinigungsfirmen schnell den Überblick. Dieser Artikel bringt Ordnung in die wichtigsten Grundlagen der Lohnabrechnung für Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Co. – speziell zugeschnitten auf die Praxis in Deutschland.

Welche Beschäftigungsformen sind in der Gebäudereinigung üblich?

Die meisten Reinigungsbetriebe arbeiten mit einem Mix aus verschiedenen Vertragsarten. Jede hat eigene Melde- und Abgabenpflichten:

  • Minijob (geringfügige Beschäftigung): Bis 538 € monatlich (Stand 2024/2025). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale, die Mitarbeitenden erhalten den Lohn brutto für netto.
  • Midijob (Übergangsbereich): Zwischen 538,01 € und 2.000 € entstehen reduzierte, gleitend steigende Sozialversicherungsbeiträge. Häufig genutzt für Teilzeitkräfte in der Büroreinigung.
  • Sozialversicherungspflichtige Vollzeit- oder Teilzeitstelle: Reguläre Anmeldung bei der Krankenkasse, volle Beitragspflicht in allen Sozialversicherungszweigen.
  • Subunternehmer/freie Mitarbeiter: Rechtlich heikel. Wer eine Person exklusiv, weisungsgebunden und mit festen Zeiten einsetzt, riskiert eine Scheinselbstständigkeit – mit Nachzahlungen von Sozialabgaben rückwirkend bis zu vier Jahren.

Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk

Für die Branche gilt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern ein eigener, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag (BRTV Gebäudereinigerhandwerk). Er unterscheidet zwischen Lohngruppen – wer nur Böden wischt, wird anders bezahlt als jemand, der Glas- und Fassadenreinigung mit Gerüst durchführt.

LohngruppeTätigkeitRichtwert Stundenlohn (brutto)
Lohngruppe 1Innen- und Unterhaltsreinigungca. 13,50 €
Lohngruppe 6Glas- und Fassadenreinigungca. 16,70 €

Diese Werte ändern sich regelmäßig durch Tarifanpassungen. Prüfen Sie die aktuellen Sätze immer direkt beim zuständigen Tarifregister oder bei der Handwerkskammer, bevor Sie Arbeitsverträge kalkulieren.

Lohnnebenkosten, die oft unterschätzt werden

Der Bruttolohn ist nur die halbe Wahrheit. Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich:

  • Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (rund 20 % des Bruttolohns)
  • Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) an die Krankenkasse
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beitrag zur Berufsgenossenschaft (in der Reinigung meist BG BAU) – abhängig vom Gefährdungsrisiko der Tätigkeit

Faustregel: Rechnen Sie mit 20–25 % Lohnnebenkosten zusätzlich zum Bruttolohn, wenn Sie Aufträge kalkulieren oder Angebote schreiben.

Gewerbe, Rechtsform und Meisterpflicht: Was vor der ersten Lohnabrechnung geklärt sein muss

Bevor überhaupt eine Gehaltsabrechnung erstellt wird, muss die betriebliche Struktur stehen:

Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung

Jede selbstständige Reinigungstätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. Solange der Jahresumsatz 25.000 € nicht übersteigt (und im Folgejahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet), können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Sobald Sie Mitarbeitende einstellen, ändert sich daran zunächst nichts – Lohnsteuer und Sozialabgaben sind unabhängig vom Kleinunternehmerstatus zu zahlen.

GmbH, UG oder Einzelunternehmen?

Mit wachsendem Team und steigendem Haftungsrisiko (Schlüsselverlust, Schäden beim Kunden, Arbeitsunfälle) wechseln viele Reinigungsfirmen von der Einzelunternehmung zur UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH. Das bedeutet mehr Buchführungspflichten, aber begrenzte persönliche Haftung – relevant, sobald Sie Lohnverpflichtungen gegenüber mehreren Angestellten haben.

Handwerkskammer und Meisterpflicht-Nuancen

Die Gebäudereinigung ist grundsätzlich ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) und erfordert einen Meisterbrief oder eine Ausübungsberechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Wichtige Ausnahme: Wer ausschließlich einfache Tätigkeiten wie Unterhaltsreinigung von Büros, Fensterputzen ohne Gerüst oder Haushaltsreinigung anbietet, gilt oft als "handwerksähnliches" bzw. minderqualifiziertes Gewerbe und kann ohne Meistertitel als Kleingewerbe eingetragen werden. Sobald Fassadenreinigung mit Hubarbeitsbühne, Sonderreinigung oder komplexere Verfahren dazukommen, wird in der Regel die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer nötig. Lassen Sie diese Abgrenzung im Zweifel von der zuständigen Handwerkskammer schriftlich bestätigen – das erspart später Ärger mit der Handwerksrolle und Bußgeldern.

Der monatliche Ablauf der Lohnabrechnung

  1. Arbeitsstunden pro Objekt und Mitarbeiter erfassen (wichtig bei mehreren Kundenstandorten)
  2. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnen (meist über eine Lohnsoftware oder den Steuerberater)
  3. Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt übermitteln (monatlich oder quartalsweise, je nach Betriebsgröße)
  4. Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen an die Krankenkassen senden
  5. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung an Mitarbeitende ausgeben, Auszahlung veranlassen

Gerade bei mehreren Teilzeitkräften mit unterschiedlichen Objekten und Schichten wird die korrekte Stundenerfassung zum größten Fehlerquell. Ungenaue Zeiterfassung führt entweder zu Nachzahlungen oder zu Streit mit dem Team.

Warum saubere Einsatzplanung die Lohnabrechnung erleichtert

Ein großer Teil der Fehler in der Lohnbuchhaltung von Reinigungsfirmen entsteht nicht in der Buchhaltung selbst, sondern in der Einsatzplanung davor: falsch erfasste Stunden, doppelte Buchungen, vergessene Sonderschichten. Mit den Funktionen von CleanWhale für Einsatzplanung und Zeiterfassung lassen sich Arbeitsstunden pro Mitarbeiter und Objekt automatisch dokumentieren – eine solide Grundlage für jede Lohnabrechnung, egal ob Sie sie selbst erstellen oder an einen Steuerberater übergeben.

Fazit

Lohnabrechnung im Reinigungsgewerbe ist kein Buchhaltungsdetail, sondern ein rechtlich und finanziell sensibler Bereich – mit eigenem Tarifvertrag, Meisterpflicht-Nuancen und hohem Risiko bei Scheinselbstständigkeit. Wer Beschäftigungsformen, Mindestlohn-Lohngruppen und Lohnnebenkosten von Anfang an sauber trennt, spart sich später teure Nachzahlungen und Ärger mit Finanzamt oder Handwerkskammer. Einen breiteren Überblick über Finanzgrundlagen für Dienstleistungsbetriebe finden Sie im Pillar-Artikel Small Business Finance Basics für Dienstleistungsunternehmen.

CleanWhale als Werkzeug für den Alltag

CleanWhale ersetzt keine Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung, aber es sorgt für saubere Grunddaten: Online-Buchung, Einsatzplanung, Rechnungsstellung und automatische Erinnerungen an Kunden und Team laufen an einem Ort zusammen. So wissen Sie jederzeit, wer wann wo gearbeitet hat – die beste Basis für eine korrekte Lohnabrechnung. Werfen Sie einen Blick auf die Preise und Pakete von CleanWhale und finden Sie das passende Modell für Ihr Reinigungsteam.