Wer Reinigungskräfte beschäftigt oder als Subunternehmer engagiert, steht früh vor der Frage: Nach Stunde, nach Objekt oder nach Quadratmeter bezahlen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Minijobber fest anstellen, freie Mitarbeiter beauftragen oder als Ein-Personen-Betrieb kalkulieren. Dieser Artikel zeigt die gängigen Modelle, realistische Sätze für 2024 und die steuerlich-rechtlichen Punkte, die Sie kennen sollten.

Einen umfassenden Einstieg ins Thema Personalaufbau finden Sie im kompletten Leitfaden zum Einstellen von Reinigungskräften. Hier geht es speziell um die Bezahlung.

Die drei gängigsten Vergütungsmodelle

1. Stundenlohn

Der Klassiker, besonders bei Minijobs und Teilzeitanstellungen. Grundlage ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn (2024: 12,41 € brutto/Stunde), in der Gebäudereinigung gilt aber meist der Branchenmindestlohn nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (TV Mindestlohn Gebäudereinigung):

  • Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): ca. 13,00 € West / 12,63 € Ost
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): ca. 16,70 €

Diese Werte werden regelmäßig angepasst — prüfen Sie den aktuellen Stand beim zuständigen Tarifregister, bevor Sie Verträge aufsetzen.

2. Pauschalpreis pro Auftrag oder Objekt

Üblich bei Privathaushalten, Büros oder Praxen mit festem Reinigungsumfang. Sie kalkulieren die erwartete Zeit (z. B. 2 Stunden für eine 80-m²-Wohnung) und legen einen Festpreis fest, unabhängig davon, ob die Reinigungskraft schneller oder langsamer fertig wird. Das vereinfacht die Abrechnung gegenüber Kunden erheblich.

3. Preis pro Quadratmeter

Standard in der gewerblichen Unterhaltsreinigung, etwa bei Bürogebäuden, Treppenhäusern oder Gewerbeflächen. Übliche Spannen liegen je nach Reinigungsintervall und Anspruch zwischen 0,80 € und 2,50 € pro m² und Reinigungsdurchgang. Bei täglicher Reinigung großer Flächen sinkt der m²-Preis, bei seltener, aufwendiger Reinigung steigt er.

Vergleich der Modelle

ModellTypisch fürVorteilNachteil
StundenlohnMinijob, Privatkunden, flexible EinsätzeEinfach zu berechnen, fair bei schwankendem AufwandKunde zahlt für Zeit, nicht Ergebnis; Kontrolle nötig
PauschalpreisWiederkehrende Privat- und KleinkundenPlanbar für Kunde und BetriebRisiko bei Fehlkalkulation der Zeit
Preis pro m²Büros, gewerbliche UnterhaltsreinigungSkaliert gut bei großen FlächenErfordert genaue Objektbegehung vorab
Akkord-/LeistungslohnSpezialreinigungen, EndreinigungMotiviert schnelle, gute ArbeitQualität kann leiden, rechtlich sensibel

Anstellung vs. Subunternehmer: Wer bekommt was?

Die Vergütungsform hängt eng mit dem Beschäftigungsmodell zusammen:

  • Minijob (bis 538 €/Monat): Stundenlohn nach Mindestlohn, pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber (ca. 30 % zusätzlich zum Lohn: Pauschalsteuer, Kranken-/Rentenversicherung, Umlagen).
  • Sozialversicherungspflichtige Teilzeit/Vollzeit: Stundenlohn oder Festgehalt, volle Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (rund 20 % zusätzlich zum Bruttolohn).
  • Freie Mitarbeiter / Subunternehmer: Rechnung auf Basis von Stunden-, Pauschal- oder m²-Preis, keine Lohnnebenkosten für Sie — aber Achtung vor Scheinselbstständigkeit (siehe unten).

Rechtliche und steuerliche Eckpunkte in Deutschland

Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung

Wer selbstständig reinigt oder Aufträge als Subunternehmer annimmt, muss ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei Jahresumsätzen unter 22.000 € (Vorjahr) und voraussichtlich unter 50.000 € (laufendes Jahr) lohnt oft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug. Für kleine Ein-Personen-Betriebe im Privatkundengeschäft ist das meist die einfachste Lösung.

Handwerkskammer und Meisterpflicht-Nuancen

Das Gebäudereinigerhandwerk zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung). Wer jedoch ausschließlich einfache Unterhaltsreinigung anbietet — also laufende Reinigung von Böden, Sanitärbereichen, Büros ohne spezialisierte Fassaden-, Graffiti- oder Bautenschutzarbeiten — kann dies häufig als handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterbrief anmelden. Sobald Fassadenreinigung, Bauabschlussreinigung mit erhöhtem Aufwand oder ähnliche Spezialleistungen dazukommen, wird in der Regel eine Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief oder eine Ausübungsberechtigung nötig. Klären Sie den Einzelfall verbindlich mit Ihrer örtlichen Handwerkskammer, bevor Sie Verträge unterschreiben.

GmbH, UG oder Einzelunternehmen?

Sobald Sie mehrere Reinigungskräfte fest anstellen und größere Gewerbeaufträge annehmen, wird eine Haftungsbeschränkung interessant. Eine UG (haftungsbeschränkt) lässt sich bereits mit 1 € Stammkapital gründen, eine GmbH ab 25.000 €. Beide Formen trennen Privat- und Geschäftsvermögen — relevant, sobald Sie Lohnverpflichtungen gegenüber Angestellten und Haftungsrisiken gegenüber Gewerbekunden tragen.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Beauftragen Sie Subunternehmer, aber geben Sie ihnen feste Arbeitszeiten, Kleidung und Weisungen wie Angestellten vor, drohen Nachzahlungen bei Sozialversicherung und Steuer. Achten Sie auf mehrere Auftraggeber der Subunternehmer, eigene Preisgestaltung und eigenes Equipment, um das Risiko zu minimieren.

Was Sie bei der Kalkulation nicht vergessen sollten

  • Fahrtzeiten und -kosten zwischen Objekten
  • Material- und Reinigungsmittelkosten, falls nicht separat abgerechnet
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei Festanstellung
  • Pufferzeit für Qualitätskontrollen und Nacharbeiten

Abrechnung in der Praxis

Unabhängig vom Modell brauchen Sie eine saubere Dokumentation: geleistete Stunden, gereinigte Flächen, ausgestellte Rechnungen und Zahlungseingänge. Gerade bei mehreren Reinigungskräften und wechselnden Objekten wird das schnell unübersichtlich, wenn es per Excel oder Zettel läuft.

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