Eine bestehende Unterhaltsreinigungsfirma zu kaufen, klingt nach einer Abkürzung: Kunden sind schon da, Mitarbeiter sind eingearbeitet, der Fuhrpark steht bereit. In der Praxis entscheidet aber die Sorgfaltsprüfung vor dem Kauf – die Due Diligence – darüber, ob Sie ein solides Fundament übernehmen oder teure Altlasten. Gerade im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es rechtliche Besonderheiten, die bei einer klassischen Firmenübernahme oft übersehen werden.

Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zum Thema Wachstum – wenn Sie grundsätzlich wissen wollen, wie Sie eine Reinigungsfirma von den ersten Aufträgen bis zu sechsstelligem Monatsumsatz skalieren, lesen Sie auch unseren Leitfaden Wie Sie eine Reinigungsfirma skalieren (10.000 € auf 100.000 € Umsatz/Monat).

Warum überhaupt kaufen statt neu gründen?

Eine Neugründung bedeutet Kundenakquise bei null, Mitarbeitersuche im angespannten Markt und Monate ohne nennenswerten Umsatz. Der Kauf eines bestehenden Betriebs verkürzt diese Anlaufphase erheblich – vorausgesetzt, der bestehende Kundenstamm ist tatsächlich stabil und die Zahlen halten einer Prüfung stand. Genau hier liegt das Risiko: Viele Kleinbetriebe in der Unterhaltsreinigung haben keine saubere Buchhaltung, informelle Absprachen mit Kunden und Mitarbeiter ohne ordentliche Verträge.

Rechtsform und Übernahmeform klären

Bevor Sie über den Preis sprechen, muss klar sein, was genau Sie kaufen:

  • Asset Deal: Sie kaufen einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge, Kundenverträge, ggf. Firmenname) aus einem Einzelunternehmen oder einer GmbH. Dies ist bei kleinen Betrieben der häufigste und meist sauberste Weg, da Sie unbekannte Altverbindlichkeiten nicht automatisch mit übernehmen.
  • Share Deal: Sie übernehmen Geschäftsanteile einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) komplett, inklusive aller bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten, Verträge und steuerlichen Historie. Hier ist eine deutlich tiefere Prüfung von Steuerbescheiden, Sozialversicherungsbeiträgen und laufenden Rechtsstreitigkeiten nötig.

Bei Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist zusätzlich zu prüfen, ob der Verkäufer die Umsatzgrenzen (22.000 € im Vorjahr, 50.000 € im laufenden Jahr) eingehalten hat oder ob nachträglich Umsatzsteuer fällig werden könnte – das betrifft zwar meist den Verkäufer, kann aber bei einem Share Deal auf Sie durchschlagen.

Die Handwerksrolle: der oft übersehene Punkt

Die Gebäudereinigung gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung. Das bedeutet: Wer einen Betrieb führt, der über reine Unterhaltsreinigung hinausgeht (z. B. Fassaden-, Glas- oder Steinreinigung als Kernleistung), braucht grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer – entweder über einen Meisterbrief, eine Ausübungsberechtigung nach Altgesellenregelung oder eine Ausnahmebewilligung nach § 7b HwO.

Für die reine Unterhaltsreinigung (Büros, Treppenhäuser, Praxen) gilt die Meisterpflicht in der Praxis oft nicht in voller Strenge, da sie häufig als "unwesentlicher Nebenbetrieb" eingestuft wird – die genaue Abgrenzung ist jedoch Auslegungssache der jeweiligen Handwerkskammer. Klären Sie vor dem Kauf konkret:

  • Ist der Verkäufer selbst in der Handwerksrolle eingetragen, und auf welcher Basis (Meister, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung)?
  • Ist diese Berechtigung personengebunden – geht sie beim Verkauf verloren?
  • Müssen Sie selbst eine neue Eintragung beantragen, bevor Sie operativ übernehmen dürfen?
  • Bietet der Betrieb Leistungen an, die zwingend eine Eintragung erfordern (z. B. Fassadenreinigung in größerem Umfang)?

Ein Anruf bei der zuständigen Handwerkskammer vor Vertragsunterschrift ist hier keine Formalie, sondern kann über die Fortführbarkeit des Geschäfts entscheiden.

Finanzielle Due Diligence: Zahlen, die zählen

Lassen Sie sich mindestens die letzten drei Geschäftsjahre zeigen – Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuervoranmeldungen und, falls vorhanden, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters. Wichtige Prüfpunkte:

  • Wiederkehrender Umsatz aus langfristigen Unterhaltsreinigungsverträgen versus einmaligen Grundreinigungen oder Sonderreinigungen.
  • Kundenkonzentration: Macht ein einzelner Großkunde mehr als 20–30 % des Umsatzes aus? Das ist ein erhebliches Klumpenrisiko.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen der Kundenverträge – viele laufen monatlich kündbar, was den "Wert" des Kundenstamms relativiert.
  • Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz – in der Unterhaltsreinigung üblicherweise 55–70 %.
  • Offene Verbindlichkeiten gegenüber Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.

Mitarbeiter: Betriebsübergang nach § 613a BGB

Beim Kauf eines Betriebs oder Betriebsteils gehen Arbeitsverhältnisse in aller Regel automatisch auf Sie über – mit allen bestehenden Rechten und Pflichten (§ 613a BGB). Das gilt unabhängig davon, ob Sie es wollen. Prüfen Sie daher genau:

  • Wie viele Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig, wie viele auf Minijob-Basis (450-€- bzw. 538-€-Grenze) angestellt?
  • Gibt es schriftliche Arbeitsverträge, oder wurde vieles mündlich geregelt?
  • Bestehen Resturlaubsansprüche oder Überstundenkonten, die Sie übernehmen?
  • Gibt es Tarifbindung oder Betriebsvereinbarungen, die fortgelten?

Die Mitarbeiter müssen zudem über den Betriebsübergang informiert werden und haben ein Widerspruchsrecht – ein Punkt, den unerfahrene Käufer regelmäßig unterschätzen.

Ausstattung, Software und operative Prozesse

Neben Fahrzeugen und Reinigungsmaschinen lohnt ein Blick auf die eingesetzte Software: Wie werden Einsätze geplant, wie wird Zeit erfasst, wie läuft die Rechnungsstellung? Viele kleine Betriebe arbeiten noch mit Excel-Listen und Papierzetteln – das ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Kostenfaktor, den Sie nach der Übernahme einplanen sollten. Mit einer Lösung wie den CleanWhale-Funktionen lassen sich Terminplanung, Rechnungen und Erinnerungen von Tag eins an digital und nachvollziehbar organisieren.

Checkliste für die Due Diligence

BereichWas Sie prüfen solltenWarum es wichtig ist
HandwerksrechtEintragung in Handwerksrolle, Meisterbrief oder AusnahmebewilligungOhne gültige Berechtigung droht Betriebsuntersagung
RechtsformEinzelunternehmen, GmbH, UG – Asset Deal oder Share DealBestimmt Haftungsrisiko und Übernahme von Altverbindlichkeiten
SteuernKleinunternehmerregelung, USt-Voranmeldungen, SteuerbescheideNachzahlungsrisiken frühzeitig erkennen
KundenverträgeLaufzeiten, Kündigungsfristen, KundenkonzentrationBestimmt tatsächlichen Wert des Kundenstamms
PersonalVerträge, Minijobs, Urlaubsansprüche, § 613a BGBVerpflichtungen gehen automatisch auf Sie über
AusstattungFahrzeuge, Maschinen, Software, WartungszustandVerhindert unerwartete Investitionen nach Kauf

Kaufpreis realistisch einordnen

Bei kleinen Reinigungsbetrieben orientiert sich der Kaufpreis häufig am Substanzwert (Ausstattung, Fahrzeuge) plus einem Aufschlag für den Kundenstamm, meist ausgedrückt als Vielfaches des Jahresgewinns oder eines "kundenbezogenen Umsatzfaktors" – üblich sind grob 0,3 bis 0,8 Monatsumsätze des laufenden, vertraglich gesicherten Geschäfts, abhängig von Vertragslaufzeiten und Kundenbindung. Lassen Sie sich diese Zahl von einem Steuerberater oder M&A-Berater mit Branchenerfahrung gegenrechnen, bevor Sie unterschreiben.

Fazit

Der Kauf einer bestehenden Reinigungsfirma kann ein sehr effizienter Weg zum Wachstum sein – aber nur, wenn die Handwerksrolle sauber ist, die Kundenverträge belastbar sind und die Mitarbeiterübernahme rechtssicher läuft. Nehmen Sie sich für die Prüfung Zeit, auch wenn der Verkäufer auf einen schnellen Abschluss drängt.

Sobald der Betrieb übernommen ist, lohnt sich der Umstieg auf ein System, das Online-Buchung, Einsatzplanung, Rechnungsstellung und automatische Erinnerungen an einem Ort bündelt. Werfen Sie einen Blick auf die Preise und Pläne von CleanWhale und finden Sie das passende Paket für Ihren neu übernommenen Betrieb.